Gut zu wissen

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Kassenzulassung und Heilmittelverordnung

Gesundheitskarte

Meine Podologie-Praxis hat seit 2018 eine Zulassung für alle gesetzlichen Krankenkassen. Deshalb bin ich auch befugt, Heilmittelverordnungen (auch Rezept genannt) über Ihre Krankenkasse abzurechnen. Gleiches gilt für Nagelkorrekturen.

 

Haben Sie Fragen zur Abrechnung eines Rezepts?

Dann rufen Sie mich einfach an oder schicken mir eine E-Mail.

Ich melde mich dann schnellstmöglich zurück.

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